AGB der NAMIBIA-ECO-TOURS

Lieber Reiseteilnehmer, liebe Reiseteilnehmerinnen,

hiermit möchten wir Sie auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen (AGB) hinweisen, deren Anerkennung Sie uns mit der Annahme unseres verbindlichen Reiseangebots bestätigen. Bitte lesen Sie diese AGB daher vor Ihrer Reisebuchung gründlich durch.

1. Reisevertrag und dessen Abschluss

Das Angebot auf unserer Webseite www.namibia-eco-tours.com ist nicht verbindlich und nur zu Ihrer allgemeinen Information und Orientierung über unser Reiseangebot. Mit Ihrer Buchungsanfrage bzw. allgemeinen Kontaktaufnahme entsteht noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Ihre Buchungsanfrage zur Rundreise ist lediglich eine unverbindliche Bitte an uns, Ihnen ein rechtsverbindliches individuelles Reiseangebot zu machen. Unser verbindliches Reiseangebot erhalten Sie per Email. Es enthält u.a. Informationen zum genauen Reisetermin, zum Preis und zu den eingeschlossenen Leistungen. Mit Ihrer schriftlichen Annahme dieses Angebots per E-Mail an NAMIBIA-ECO-TOURS kommt der für beide Vertragspartner verbindliche Vertragsschluss zustande. Die verbindliche Annahme unseres Reiseangebots erfolgt durch den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Falls der Anmelder ausdrücklich erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller durch ihn angemeldeten Teilnehmer einzustehen, so haftet er nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle anderen durch ihn angemeldeten Personen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch NAMIBIA-ECO-TOURS zustande. Der Anmelder erhält von NAMIBIA-ECO-TOURS eine schriftliche Bestätigung sowie den Reisesicherungsschein per E-Mail.

2. Bezahlung der Reise

a) Mit dem Erhalt des Reisesicherungsscheins und dem Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu überweisen. Nach Vertragsschluss ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

b) 30 Tage vor Reisebeginn wird der restliche Reisepreis fällig und ist unaufgefordert unter Angabe der Angebotsnummer zu überweisen.

c) Der gesamte Reisepreis ist sofort fällig bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn erfolgen.

d) NAMIBIA-ECO-TOURS wird von der Leistung frei und behält sich den Anspruch auf die Anzahlung vor, sollte der restliche Reisebetrag nicht vollständig oder fristgemäß bezahlt werden.

3. Leistungen- und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im verbindlichen Reiseangebot. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für NAMIBIA-ECO-TOURS bindend. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht durch NAMIBIA-ECO-TOURS herbeigeführt werden, aber nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet soweit sie die Leistung nicht in ihren wesentlichen Inhalten betreffen. Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen bleiben davon unberührt. Über Leistungsänderungen bzw. -abweichungen wird der Reiseteilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

4. Rücktritt durch den Kunden

a) Vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NAMIBIA-ECO-TOURS, die in jedem Fall schriftlich per E-Mail erfolgen muss. Tritt bzw. treten der Reiseteilnehmer bzw. mehrere in einem Vertrag angemeldete Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann NAMIBIA-ECO-TOURS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. NAMIBIA-ECO-TOURS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn staffeln. Erfolgt der Rücktritt bis zum 30. Tag vor dem Reiseantrittstag, beträgt die Rücktrittsgebühr 50% vom gesamten Reisebetrag. Bei späterem Rücktritt werden 75% des Reisepreises einbehalten. Anzahlungen für Hotel- oder Safaribuchungen und dergleichen werden nicht erstattet.

b) Tritt der Reiseteilnehmer (bzw. mehrere in einem Vertrag angemeldete Teilnehmer) die Reise nicht an, ohne seinen Rücktritt zu erklären, oder nimmt er einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. NAMIBIA-ECO-TOURS kann nach seiner Wahl die ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Verwendungen im Einzelnen berechnen oder pauschal vom Reiseteilnehmer fordern.

c) Beendet der Reiseteilnehmer eine Tour aufgrund von Umständen wie Krankheit, Unpässlichkeit oder Unfall vorzeitig, gehen die entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung. NAMIBIA-ECO-TOURS kann jedoch gem. § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

5. Kündigung durch den Reiseveranstalter

NAMIBIA-ECO-TOURS kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Kündigung ohne Einhaltung einer Frist

NAMIBIA-ECO-TOURS kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört. In einem solchen Fall behält NAMIBIA-ECO-TOURS den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Bis 60 Tage vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. In jedem Fall ist NAMIBIA-ECO-TOURS verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Reise nicht durchgeführt wird und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zu übermitteln. Die bereits geleistete Anzahlung wird an den Reiseteilnehmer zurückerstattet. Eine weitergehende Haftung von NAMIBIA-ECO-TOURS wegen etwaiger Aufwendungen oder möglicher Schäden auf Seiten des Reiseteilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Da die An-/Abreise nach Windhoek/Namibia nicht im Reisepreis enthalten ist und individuell vom Kunden durchgeführt wird, empfehlen wir, dass der Flug erst 60 Tage vor Reisebeginn gebucht wird. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer, insbesondere Stornierungskosten für bereits gebuchte Flüge, Hotels, entgangenem Urlaub und sonstige Aufwendungen, sind ausdrücklich ausgeschlossen wenn die Verbindlichkeiten vor dem Ablauf des 60. Tages vor Reiseantritt eingegangen worden sind und der Reiseveranstalter nicht schon vorzeitig die Reisedurchführung garantiert hat.

6. Haftung des Reiseveranstalters

a) NAMIBIA-ECO-TOURS haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

b) Die Teilnahme an einer von NAMIBIA-ECO-TOURS veranstalteten Reise erfolgt als selbstständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

c) NAMIBIA-ECO-TOURS haftet nicht bei Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, die vom Reiseteilnehmer verursacht oder die durch Dritte verschuldet wurden. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der besonderen Outdoor-Risiken ergeben. Ebensowenig haftet NAMIBIA-ECO-TOURS für Schäden, die dadurch entstehen, dass von dem Reiseteilnehmer im Vertrauen auf die Durchführung der Reise Verbindlichkeiten eingegangen werden, obwohl der Reiseantritt noch mehr als 60 Tage entfernt liegt und die Reisedurchführung auch nicht vorzeitig schriftlich vom Reiseveranstalter garantiert wurde.

7. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von NAMIBIA-ECO-TOURS für Sach- und Personenschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Ausrüstungsgegenständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Jeder Reiseteilnehmer ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

8. Besondere Outdoor-Risiken

a) Alle von NAMIBIA-ECO-TOURS durchgeführten Reisen beinhalten Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Straßen, Durchfahrung von Geländehindernissen aller Art, Gefahren durch schlechtes Wetter, Gefahren durch Tiere oder weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich und vor dem Reiseende NAMIBIA-ECO-TOURS oder einem Mitarbeiter von NAMIBIA-ECO-TOURS zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen teilweiser oder völliger Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber NAMIBIA-ECO-TOURS geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

b) Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass-, Visa- & Gesundheitsvorschriften

a) Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. NAMIBIA-ECO-TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

b) Jeder Reiseteilnehmer sollte sich rechtzeitig über den Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen informieren. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte und Informationsdienste.

c) Ergeben sich für Sie als Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die Ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

12. Höhere Gewalt

a) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann NAMIBIA-ECO-TOURS den Reisevertrag kündigen.

b) NAMIBIA-ECO-TOURS hat vor Beginn und während der Reise jederzeit das Recht, die geplante Route zu ändern, falls Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich angesehen wird. Leistungs- und Routenänderungen infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, staatliche Betretungsverbote, Behördenwillkür, einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis, Naturkatastrophen, technische Defekte am Transportfahrzeug sowie höhere Gewalt oder Vorfälle die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, sind NAMIBIA-ECO-TOURS in jedem Fall gestattet.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

a) Der Gerichtsstand von NAMIBIA-ECO-TOURS ist Erfurt, Deutschland. Der Reisende kann NAMIBIA-ECO-TOURS nur an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen von NAMIBIA-ECO-TOURS gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Europa haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Europas verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird als Gerichtsstand Erfurt, Deutschland vereinbart.

15. Reiseveranstalter

NAMIBIA-ECO-TOURS
Inhaber: Dr. Stephan Getzin
Gorkistr. 18
99084 Erfurt
Deutschland

Willkommen bei NAMIBIA-ECO-TOURS. Durch mein Studium in Namibia und Interesse an Wüstenökologie kenne ich das außergewöhnlich schöne Land nun seit über 20 Jahren. Ich lade Sie ein auf eine exklusive Reise durch Namibia.

Namibia Map